nd-aktuell.de / 25.11.1998 / Politik

Bei Hausbau Sonderurlaub?

Betriebes entfallt. Der Arbeitnehmer sollte auch darauf hingewiesen werden, daß für den Fall, daß die Freistellung vier Wochen überschreitet, ersieh persönlich x versichern muß.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich an eine solche Vereinbarung zu halten, das heißt, die Arbeit zum vereinbarten Termin pünktlich wieder aufzunehmen. Geschieht das nicht und geht beim Betrieb keine ordnungsgemäße Entschuldigung ein, kann dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden.