Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Bei Hausbau Sonderurlaub?

  • Lesedauer: 1 Min.

Betriebes entfallt. Der Arbeitnehmer sollte auch darauf hingewiesen werden, daß für den Fall, daß die Freistellung vier Wochen überschreitet, ersieh persönlich x versichern muß.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich an eine solche Vereinbarung zu halten, das heißt, die Arbeit zum vereinbarten Termin pünktlich wieder aufzunehmen. Geschieht das nicht und geht beim Betrieb keine ordnungsgemäße Entschuldigung ein, kann dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.