Von den gesetzlichen Verboten »Hand an sich zu legen« (Augustinus, »De civitate Dei«) bis zur öffentlichen Meinung der Gegenwart, Freitod sei ein legitimes Recht menschlicher Selbstbestimmung (Jean Amery, »Me ditatio mortis«), war es ein weiter Weg.
Goethes Roman »Die Leiden des jungen Werther« löste nach Erscheinen 1774 eine Selbstmordwelle aus, die den Leipziger Magistrat zum Verbot des Buches animierte. Verkauf oder Kauf des-Buches wurden mit hundert Reichsmark bestraft.
Der Mensch fühlte sich nicht mehr nur als ein Geschöpf Gottes (Augustinus), das kein »Nutzungsrecht« über das eigene Leben besitzt, sondern nahm sich als Subjekt das »Verfügungsrecht« über das eigene Leben. Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Entwicklung läßt sich verstehen, daß der Suizid, besonders der Suizid Jugendlicher, ein »letzter Appell an die anderen« (Durkheim) ist. Der Mensch löste sich aus der »Verfügungsgewalt« Gottes und wurde reflektierendes und suchendes Subjekt, das nur am Du zum Ich werden kann.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/767579.ich-werde-mich-umbringen.html