Schwerin (ADN/ND). Landwirtschaftsministerium und Geflügelwirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern haben bestimmte Mindestvorgaben für eine tierschutzgerechte Haltung von Mastgeflügel festgelegt. Minister Till Backhaus (SPD) und Vertreter des Verbandes unter-
zeichneten am Dienstag in Schwerin eine freiwillige Vereinbarung. Demnach sollen bestimmte Vorgaben für die Belüftung, Beleuchtung und Grundfläche der Anlagen für Mastputen und Jungmasthähnchen nicht unterschritten werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/792688.vereinbarung-ueber-tierschutz-bei-gefluegelhaltung.html