? Vereinbarung über Tierschutz bei Geflügelhaltung
Schwerin (ADN/ND). Landwirtschaftsministerium und Geflügelwirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern haben bestimmte Mindestvorgaben für eine tierschutzgerechte Haltung von Mastgeflügel festgelegt. Minister Till Backhaus (SPD) und Vertreter des Verbandes unter-
zeichneten am Dienstag in Schwerin eine freiwillige Vereinbarung. Demnach sollen bestimmte Vorgaben für die Belüftung, Beleuchtung und Grundfläche der Anlagen für Mastputen und Jungmasthähnchen nicht unterschritten werden.
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