Kauft ein Bauherr ein Grundstück und bebaut es anschließend, besteuern die Finanzämter das oft so, als hätte er ein bebautes Grundstück gekauft: Sie berechnen die Grunderwerbssteuer nach dem Wert des Grundstücks und zusätzlich den Baukosten. Ihr Argument: Das sei ein einheitlicher Vorgang.
Jetzt steht diese Praxis beim Bundesfinanzhof auf dem Prüfstand (Az. II R 7/12). Davon können alle Bauherren profitieren, die in einer vergleichbaren Situation besteuert wurden und deren Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind. Sie sollten Einspruch einlegen.
Weitere Infos unter www.wohnen-im-eigentum.de[1]
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/804179.steuer-doppelt-und-damit-falsch-berechnet.html