nd-aktuell.de / 14.11.2012 / Ratgeber / Seite 25

Steuer doppelt und damit falsch berechnet

Grunderwerb

Kauft ein Bauherr ein Grundstück und bebaut es anschließend, besteuern die Finanzämter das oft so, als hätte er ein bebautes Grundstück gekauft: Sie berechnen die Grunderwerbssteuer nach dem Wert des Grundstücks und zusätzlich den Baukosten. Ihr Argument: Das sei ein einheitlicher Vorgang.

Jetzt steht diese Praxis beim Bundesfinanzhof auf dem Prüfstand (Az. II R 7/12). Davon können alle Bauherren profitieren, die in einer vergleichbaren Situation besteuert wurden und deren Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind. Sie sollten Einspruch einlegen.

Weitere Infos unter www.wohnen-im-eigentum.de[1]

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  1. http://www.wohnen-im-eigentum.de