Bautzen (dpa/nd). Zweckverbände dürfen mit ihren Einnahmen kein Sponsoring betreiben. Sie müssen sich auf die Aufgaben beschränken, für die sie gegründet wurden, urteilte jetzt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (4 A 437/11). Damit scheiterte der Regionale Zweckverband kommunale Wasserversorgung Riesa/Großenhain, der sich eigentlich gegen eine entsprechende Anweisung der Landesdirektion wehren wollte, wie das Gericht gestern mitteilte. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/809686.kein-sponsoring-durch-zweckverbaende.html