nd-aktuell.de / 22.01.2013 / Gesund leben / Seite 17

Heilpraktiken keine Kassenleistung

Berlin (epd/nd). Laut Gesetz darf Psychotherapie als Krankheitsbehandlung nur von Ärzten mit Psychotherapie-Weiterbildung, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Personen mit Berechtigung zur Psychotherapie, beispielsweise Heilpraktiker, können therapeutische Verfahren anbieten, dürfen sich jedoch nicht »Psychotherapeut/in« nennen. Patienten müssen diese Behandlungen in der Regel selbst bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie (Psychoanalyse). Andere Verfahren wie die Systemische Therapie gelten in Deutschland zwar als wissenschaftlich anerkannt, sind aber bisher nicht als erstattungsfähig eingestuft worden.