Mit dieser Entscheidung hob das Arbeitsgericht auch ein Hausverbot des Solarstrom-Magazins »Photon« am Standort Aachen gegen ver.di-Gewerkschafter auf.
Die Gewerkschaft hatte zum 18. Oktober 2012 zu einer Betriebsversammlung eingeladen, um einen Wahlvorstand für die Wahl eines Betriebsrates zu wählen. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, sprach er gegen ver.di ein Hausverbot aus. Als dann stattdessen drei Mitarbeiter und Gewerkschaftsmitglieder zu einer Betriebsversammlung in den Räumen der Gewerkschaft einluden, wurde diese entlassen.
Das Arbeitsgericht erklärte die ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam. Das Hausverbot gegen ver.di wurde aufgehoben.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/812048.kuendigung-verhindert-nicht-betriebsratswahl.html