Im konkreten Fall hatte ein Beamter seine Bezahlung nach Dienstaltersstufen gerügt, die sich maßgeblich nach dem Lebensalter richtete. Er sah darin einen Verstoß gegen die Altersdiskriminierung.
Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gab dem Kläger recht. Schließlich erhielten jüngere Beamte trotz gleicher Qualifikation allein aufgrund ihres Alters eine geringere Besoldung als ältere Beamte. Das OVG ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.
Zum 1. April 2011 war das Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt so geändert worden, dass es auf Erfahrungsstufen beruht.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/812618.sachsen-anhalt-muss-beamten-geld-nachzahlen.html