nd-aktuell.de / 25.05.2013 / Brandenburg / Seite 9

Eskalation in der Jüdischen Gemeinde

(epd). Die Auseinandersetzungen in Berlins Jüdischer Gemeinde haben einen neuen traurigen Höhepunkt erreicht. Zwar wurden nach Angaben der Gemeinde vom Freitag die finanziellen Engpässe zunächst überbrückt, indem ein Grundstück beliehen werden soll. Nach Angaben von Gemeinde, Opposition und Medienberichten kam es jedoch bei der betreffenden Sitzung der Repräsentantenversammlung am Donnerstagabend zu einer handfesten Schlägerei.

Wie die größte jüdische Gemeinde Deutschlands am Freitag in Berlin erklärte, könnten durch die Beleihung eines Grundstücks nun die Gehälter der Mitarbeiter »zeitnah gezahlt werden«. Sollte der Berliner Senat die zurückgehaltenen Zuschüsse doch noch in nächster Zeit auszahlen, werde der Kredit nicht in Anspruch genommen. Er diene in jedem Fall nur zur Überbrückung, das Grundstück werde nicht verkauft, hieß es weiter. Gemeindevorsitzender Gideon Joffe betonte, um die Vermögenswerte für nachfolgende Generationen zu bewahren, sollen auch künftig keine Immobilien veräußert werden. Wie er weiter erklärte, hätten Oppositionsvertreter Parlamentarier am Donnerstagabend körperlich angegriffen, die für die Beleihung des Grundstücks gestimmt hätten. Joffe nannte es »schade«, dass die Opposition ihre eigenen politischen Ambitionen über das Wohlergehen der Mitarbeiter stelle.

Dieser Darstellung traten Vertreter der Opposition entschieden entgegen. Der Repräsentant Micha Guttmann nannte Joffes Äußerungen »unerträglich«. Diese entsprächen nicht dem tatsächlichen Geschehen. Vielmehr seien die körperlichen Angriffe von Fraktionsmitgliedern von Joffes »Koach«-Gruppe und deren Sympathisanten auf Vertreter der Opposition verübt worden. Auch Joffe selbst habe sich nach seinen Beobachtungen und weiteren Zeugenaussagen »an diesem unwürdigen Verhalten beteiligt«.

Heftige Kritik übte der Vertreter der Opposition auch an der Entscheidung zur Beleihung eines Grundstückes. Diese entspreche »in keiner Weise den strengen Anforderungen eines juristisch korrekten Vorgangs«.