nd-aktuell.de / 29.05.2013 / Politik / Seite 5

Verfassungswidrige Studienregelung

Karlsruhe (epd/nd). Die Bundesländer dürfen die Erhebung von Studiengebühren nicht vom Wohnort des Studenten abhängig machen. Studenten aus einem anderen Bundesland dürften nicht höher belastet werden als einheimische Studenten, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 8. Mai. Damit erklärten die Karlsruher Richter die »Landeskinderregelung« im früheren Bremischen Studienkontengesetz für verfassungswidrig.