Verfassungswidrige Studienregelung
Karlsruhe (epd/nd). Die Bundesländer dürfen die Erhebung von Studiengebühren nicht vom Wohnort des Studenten abhängig machen. Studenten aus einem anderen Bundesland dürften nicht höher belastet werden als einheimische Studenten, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 8. Mai. Damit erklärten die Karlsruher Richter die »Landeskinderregelung« im früheren Bremischen Studienkontengesetz für verfassungswidrig.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.