nd-aktuell.de / 08.06.2013 / Brandenburg / Seite 13

Direkte Demokratie

Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können Bürger direkt Gesetze auf den Weg bringen. Das Verfahren ist mehrstufig: Um ein Volksbegehren zu beantragen, sind in Berlin laut Gesetz mindestens 20 000 Unterschriften nötig. Dann beginnt das eigentliche Volksbegehren, für dessen Erfolg wenigstens sieben Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben müssen, also etwa 173 000 Berliner über 18 Jahren. Kommen diese Unterschriften zusammen, gibt es einen Volksentscheid, der abläuft wie eine Wahl. Der Entwurf gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen - mindestens aber ein Viertel der Wahlberechtigten - dafür ist. Insgesamt sind in Berlin etwa 610 000 Stimmen nötig. dpa