Direkte Demokratie

  • Lesedauer: 1 Min.

Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können Bürger direkt Gesetze auf den Weg bringen. Das Verfahren ist mehrstufig: Um ein Volksbegehren zu beantragen, sind in Berlin laut Gesetz mindestens 20 000 Unterschriften nötig. Dann beginnt das eigentliche Volksbegehren, für dessen Erfolg wenigstens sieben Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben müssen, also etwa 173 000 Berliner über 18 Jahren. Kommen diese Unterschriften zusammen, gibt es einen Volksentscheid, der abläuft wie eine Wahl. Der Entwurf gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen - mindestens aber ein Viertel der Wahlberechtigten - dafür ist. Insgesamt sind in Berlin etwa 610 000 Stimmen nötig. dpa

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.