nd-aktuell.de / 12.07.2013 / Politik / Seite 6

Justiz in der Vertrauenskrise

Landtagsdebatte um König-Prozess: Sachsens Opposition rügt Schlamperei der Ermittlungsbehörden

Hendrik Lasch, Dresden
Sachsens Opposition rügt die Regierung für Mängel in der Justiz, die im Verfahren gegen den Jenaer Pfarrer König offenkundig wurden. Der Justizminister kündigt eine kritische Bilanz an - nach Ende des Prozesses.

Es ist der bundesweit am meisten beachtete Prozess vor einem sächsischen Gericht derzeit, und er endete am 2. Juli 2013 vorläufig und mit einem Paukenschlag: Das Verfahren gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König, dem die Anklage schweren Landfriedensbruch bei den Protesten gegen Nazis in Dresden am 19. Februar 2011 vorwarf, wurde ausgesetzt. Zuvor waren 200 Stunden an bislang unbekanntem Videomaterial aufgetaucht, das König offenbar zumindest in Teilen entlastet - auch zur angeblichen Überraschung der Staatsanwaltschaft. Eine unbegreifliche Schlamperei in einem so brisanten und politisch aufgeladenen Prozess, findet Klaus Bartl, Jurist und Abgeordneter der LINKEN: »Es war doch klar, dass die Anklage hier besonders genau auf Text und Noten schauen muss.«

Warum sie das nicht tat, ist eine Frage, die jetzt auch die Landespolitik beschäftigt. Auf Antrag der Grünen befasste sich am Mittwoch der Landtag in Dresden mit dem Verfahren - eine etwas heikle Angelegenheit, weil dieses noch nicht abgeschlossen ist. Aus der Koalition wurde prompt der Vorwurf laut, die Opposition wolle »Druck auf das Gericht ausüben«, sagte CDU-Mann Marko Schiemann.

Der Opposition aber ging es um eine andere Frage, nämlich die, ob die augenscheinliche Schlamperei der Ankläger tiefer liegende Gründe hat. Bartl verwies darauf, dass auch in Verfahren rund um den so genannten »Sachsen-Sumpf« wiederholt lückenhaftes Material zur Anklage gelangte und Beweisstücke fehlten. Es stehe der Verdacht im Raum, dass es »Prinzip hat, dass man bestimmte Aktenteile nicht vorlegt«, sagte er. Der Grüne Johannes Lichdi ergänzte, König sei »zwei Jahre wie ein Schwerverbrecher behandelt worden« - und das, weil »offensichtlich nur belastende und nicht auch entlastende Beweise« berücksichtigt worden seien.

Der unterschwellige Vorwurf lautet, dass damit eine politische Intention verbunden ist. Zwar betonten mehrere Redner, dass sie keine direkte Einflussnahme von Seiten der Regierung unterstellen. Henning Homann (SPD) sprach jedoch von einem »politischen Klima, das derlei Fehler herausgefordert hat«. 2011 hatten völlig unzureichende Polizeikräfte eine strikte Trennung der 12 000 Gegendemonstranten von den Nazis durchsetzen sollen; daneben wurden massenhaft Handydaten abgefragt, um tatsächliche und vermeintliche Gewalttäter ausfindig zu machen - teilweise rechtswidrig, wie inzwischen klar ist. Vor allem die Koalition stellte im Anschluss immer wieder die gewaltsamen Zwischenfälle in den Mittelpunkt der Debatte.

Justizminister Jürgen Martens (FDP) ging auf die konkreten Vorwürfe nicht ein und erklärte lediglich, die Frage etwaiger einseitiger Ermittlungen werde zu klären sein - zunächst freilich vom Gericht und erst danach in einer »kritischen Würdigung« auch von der Politik. Ein Bericht, den er bereits jetzt bei der für die Anklage zuständigen Staatsanwaltschaft Dresden angefordert habe, diene lediglich der Beantwortung von Fragen im Rechtsausschuss. Martens warf der Opposition vor, sie hege ihrerseits den »Wunsch nach politischer Justiz«, was der Grüne Lichdi bösartig nannte.

Lichdi und andere Oppositionspolitiker verwiesen auf ein anderes Problem. Im Prozess gegen König sorgten findige Anwälte und Videos von dessen Unterstützern für die Wende. Andere Angeklagte haben derlei Mittel nicht zur Verfügung und würden allein aufgrund der Anklagebeweise verurteilt, deren Vollständigkeit aber offenbar nicht garantiert sei. Ergebnis, sagt Lichdi, sei eine »ausgewachsene Vertrauenskrise gegenüber der sächsischen Justiz«.