nd-aktuell.de / 31.07.2013 / Ratgeber / Seite 21

Reisen im Fernbus – ein Vergleich lohnt

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen können Verbraucher auf immer mehr Strecken mit Fernbussen durch Deutschland reisen. Obwohl sich Service und Komfort bei den verschiedenen Anbietern ähneln, rät Stiftung Warentest, vor Buchung, die Bedingungen der einzelnen Anbieter zu studieren.

Wenn ein Hartz-IV-Bezieher umziehen will oder muss, sind einige grundlegende Dinge zu beachten. So einfach mir nichts dir nichts ist das nicht zu bewerkstelligen. Fragen tauchen auf: Wien teuer darf die neue Wohnung sein? Wann ist ein Umzug erforderlich? Und, ganz wichtig: Muss man einen Umzug vorab vom Jobcenter genehmigen lassen? Auf diese und weitere Fragen haben wir im nd-ratgeber die Antworten.

Ist eine ordentliche Kündigung auch ohne Terminangabe rechtens? Eine Frage die Gerichte befasste. Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist.

Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen werfen die Frage auf: Muss die Mietwohnung beim Auszug renoviert werden und wenn, in welchem Umfang? Dieses Problem sorgt oft für reichlich Zündstoff zwischen Mieter und Vermieter – und beschäftigt die Gerichte. Gerade in den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Urteilen dabei die Mieterseite gestärkt.

Das umstrittene Betreuungsgeld, im November 2012 vom Bundestag beschlossen, gibt es nunmehr per Gesetz bis auf Weiteres ab 1. August 2013 – völlig unabhängig davon, dass beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen eine Klage anhängig ist, über die noch nicht entschieden wurde. Hamburg hatte Klage eingelegt mit der Begründung, die Familienleistung überschreite die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Der Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne, das Betreuungsgeld nicht einzuführen, war gescheitert. Ein gleichlautender Gesetzentwurf aus dem Bundesrat war in die Ausschüsse verwiesen worden. Dazu gibt es viele Fragen.

Durch das zweite »Jahrhundert«-Hochwasser binnen weniger Jahre tut sich eine große Versicherungslücke auf: Wie 2002 sind viele Opfer nicht ausreichend gesichert. Handelsübliche Haftpflicht- und Gebäudeversicherungen sehen nämlich keinen Schutz gegen Elementarschäden wie Erdbeben und Hochwasser vor. Doch wer sich gegen Naturgefahren finanziell schützen wollte, konnte nur unter bestimmten Umständen eine Zusatzversicherung abschließen. Freizügigere Hilfe versprechen nun einige Banken.

Früher konnte man Strafmandate aus dem Ausland – etwa wegen Tempoüberschreitung oder Missachtung des Rotlichts – zu Hause getrost in den Papierkorb werfen. Das ist lange vorbei, so der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Seit Oktober 2010 können Verkehrsverstöße in der gesamten EU geahndet werden.