nd-aktuell.de / 04.09.2013 / Ratgeber / Seite 22

Krankengeld trotz Auslandsreise?

Krankenversicherung

Wer Krankengeld bekommt, muss nicht in jedem Fall auf Reisen ins Ausland verzichten. Allerdings: Die Krankenversicherung muss vorab zustimmen, sonst kann sie die Zahlungen zeitweise einstellen.

Berufstätige, die längere Zeit krank sind, können trotzdem verreisen. »Krankengeld muss die gesetzliche Kasse jedoch nur zahlen, solange sich der Versicherte in Deutschland aufhalten«, sagt Kai Kirchner von der Erfurter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). »Falls die Krankenversicherung dem Auslandsaufenthalt zustimmt, muss man aber auch dann nicht auf das Geld verzichten.«

Gut zu wissen sei dies vor allem, wenn die Fahrt schon vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit feststand - so wie im Fall von Hertha B., die sich besorgt in der UPD-Beratungsstelle meldete. Bereits letztes Jahr hatte sie Ferien in Spanien gebucht. Vor zwei Monaten wurde sie nun krank, und ihr Arzt rechnet damit, dass sie noch weitere vier Monate arbeitsunfähig sein wird.

»Für die Genehmigung der Krankenkasse sollte man ein paar Punkte beachten«, erklärt Berater Kirchner. Die Arbeitsunfähigkeit müsse zweifelsfrei festgestellt und die Fahrt gut für die Genesung sein oder ihr wenigstens nicht im Wege stehen. Außerdem sollten Patienten keine wichtigen Behandlungstermine versäumen und auch außerhalb Deutschlands grundsätzlich erreichbar sein.

»Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig«, so der UPD-Experte Kai Kirchner.