Krankengeld trotz Auslandsreise?

Krankenversicherung

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer Krankengeld bekommt, muss nicht in jedem Fall auf Reisen ins Ausland verzichten. Allerdings: Die Krankenversicherung muss vorab zustimmen, sonst kann sie die Zahlungen zeitweise einstellen.

Berufstätige, die längere Zeit krank sind, können trotzdem verreisen. »Krankengeld muss die gesetzliche Kasse jedoch nur zahlen, solange sich der Versicherte in Deutschland aufhalten«, sagt Kai Kirchner von der Erfurter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). »Falls die Krankenversicherung dem Auslandsaufenthalt zustimmt, muss man aber auch dann nicht auf das Geld verzichten.«

Gut zu wissen sei dies vor allem, wenn die Fahrt schon vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit feststand - so wie im Fall von Hertha B., die sich besorgt in der UPD-Beratungsstelle meldete. Bereits letztes Jahr hatte sie Ferien in Spanien gebucht. Vor zwei Monaten wurde sie nun krank, und ihr Arzt rechnet damit, dass sie noch weitere vier Monate arbeitsunfähig sein wird.

Tipps der UPD

● Lassen Sie sich vom Arzt bestätigen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Ortswechsel spricht.

● Stellen Sie so früh wie möglich einen formlosen Antrag bei der Krankenversicherung.

● Sobald der Antrag genehmigt wurde, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber über den Auslandsaufenthalt informieren.

● Reisen während der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet.

● Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät im gesetzlichen Auftrag zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen in 21 regionalen Beratungsstellen und über ihre Internet-Beratung unter www.patientenberatung.de sowie über ein kostenfreies Beratungstelefon:

- in Deutsch unter (0800) 011 77 22 (Mo. bis Fr. von 10 bis 18 Uhr, Do. bis 20 Uhr); Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend;

- in Türkisch unter (0800) 011 77 23 (Mo. und Mi. von 10 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr); - in Russisch unter (0800) 011 77 24 (Mo. und Mi. von 10 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr).

»Für die Genehmigung der Krankenkasse sollte man ein paar Punkte beachten«, erklärt Berater Kirchner. Die Arbeitsunfähigkeit müsse zweifelsfrei festgestellt und die Fahrt gut für die Genesung sein oder ihr wenigstens nicht im Wege stehen. Außerdem sollten Patienten keine wichtigen Behandlungstermine versäumen und auch außerhalb Deutschlands grundsätzlich erreichbar sein.

»Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich für einen Auslandsaufenthalt keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen. Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig«, so der UPD-Experte Kai Kirchner.

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