Ein Autofahrer kam in einer Baustelle von der Spur ab und demolierte Baustelleneinrichtungen. Er fuhr mit seinem beschädigten Auto weiter. Die Polizei ermittelte den Fahrer, der sich erst am Folgetag meldete.
Den Schaden an seinem Auto wollte er über die Vollkaskoversicherung regulieren lassen. Damit kam er jedoch nicht durch. Laut Oberlandesgericht Naumburg (Az. 4 U 85/11) hätte er am Unfallort warten müssen. Dann hätte die Polizei ermitteln können, ob er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Das habe er verhindert. Die Versicherung dürfe daher nach den geltenden Versicherungsbedingungen ihre Leistung verweigern.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/837476.kasko-zahlt-nicht.html