nd-aktuell.de / 01.11.2013 / Brandenburg / Seite 12

Polizist werden auch mit Tattoo möglich

Potsdam. Tattoo und Uniform, das geht in Brandenburg inzwischen. Anders als früher bedeutet eine Tätowierung nicht mehr automatisch das Aus für eine Polizeilaufbahn. Die Vorschriften seien mittlerweile großzügiger, erklärte das Innenministerium. So seien im aktuellen Ausbildungsjahrgang fünf Bewerber doch noch angenommen worden, nachdem ihre Tätowierungen unter die Lupe genommen worden sind. »Voraussetzung ist, dass das Tattoo im Dienst immer bedeckt ist - auch bei 37 Grad im Schatten.« Laut Innenministerium wird derzeit eine neue Dienstvorschrift zur Bekleidung von Polizisten vorbereitet. In dieser Vorschrift soll sich die neue Auslegung niederschlagen. Auch Länder wie Thüringen oder Sachsen-Anhalt zeigen sich großzügig. In Baden-Württemberg sorgt dagegen ein geplantes Verbot für Diskussionen. Und Nordrhein-Westfalen droht eine Strafe von 10 000 Euro, weil sich das Land weigert, trotz Gerichtsbeschluss einen tätowierten Polizeianwärter einzustellen. dpa/nd