nd-aktuell.de / 18.05.2000 / Politik / Seite 5

BUH Visum erst nach halbem Jahr für kurdischen Ehemann

Martin Höxtermann, Freiburg

Der im Oktober 1999 abgeschobene Kurde Ömer Polat ist nach Freiburg im Breisgau zurückgekehrt. Obwohl der 42-jährige Flüchtling bereits am 8. November seine deutsche Freundin in der Türkei geheiratet hat, dauerte es ein halbes Jahr, bis ihm ein Einreisevisum ausgestellt wurde. Im Oktober ›99 wurde der wegen drohender Abschiebung untergetauchte Kurde im Standesamt von Mark dorf (Bodensee) verhaftet, als er das Eheaufgebot aufgeben wollte - entgegen einer behördlichen Zusage auf freies Geleit (ND berichtete). Noch am selben Tag wurde er nach Istanbul ausgeflogen.

Das Vorgehen der Behörden rief große Proteste in der Öffentlichkeit hervor. Polats Anwalt Michel Moos sprach von einer «Falle», die seinem Mandaten gestellt worden sei. Daraufhin versprach das Regierungspräsidium rasches Handeln, sobald die Ehe in der Türkei geschlossen würde. Grund für die Verzögerung war nach Behördenangaben unklare Zuständigkeit zwischen Markdorf und Freiburg. Obendrein spekulierten die Beamten, ob Polat und seine Frau eventuell eine Scheinehe eingegangen seien. Das ganze sei ein Lehrstück dafür, wie eine Bürokratie ganz eigene Möglichkeiten entwickele, um ihre Auffassung durchzusetzen, kritisierte Moos dieses Vorgehen.

Die Geschichte hat dennoch kein Happy end. Ömer Polat kann zwar mit Frau und Sohn Sükrü künftig in Freiburg loben. Doch sein 18-jähriger Sohn Mehmet, der noch vor dem Vater im Mai letzten Jahres abgeschoben worden war, darf nicht nach Deutschland zurück kehren. Denn das Recht auf Familienzusammenführung gilt nur für Kinder bis 16 Jahre.