alsbald - spätestens in einigen Wochen nach Erhalt - dem Vermieter mitteilen (manche Vermieter setzen dafür Orientierungsfristen). Bei diesem Wider spruch ist es notwendig, die Zweifel genau darzulegen. Nur einzuwenden, man sei mit der Abrechnung nicht einverstanden, oder die Nachzahlung sei zu hoch, genügt nicht. Begründete Einwände machen eine geforderte Nachzahlung nicht fällig.