Kommt die Abrechnung -Widerspruch oder Zahlung unter Vorbehalt?
alsbald - spätestens in einigen Wochen nach Erhalt - dem Vermieter mitteilen (manche Vermieter setzen dafür Orientierungsfristen). Bei diesem Wider spruch ist es notwendig, die Zweifel genau darzulegen. Nur einzuwenden, man sei mit der Abrechnung nicht einverstanden, oder die Nachzahlung sei zu hoch, genügt nicht. Begründete Einwände machen eine geforderte Nachzahlung nicht fällig.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.