nd-aktuell.de / 07.07.2000 / Brandenburg

Straßenbahnen werden «geblitzt»

(ddp). Die BVG will die Geschwindigkeit ihrer Straßenbahnen messen lassen.

Serientäter sollen auf diese Art abgeurteilt werden, um weitere Straftaten zu ver hindern. Aber auch bei Tatverdächtigen ohne festen Wohnsitz werden diese «Blitzverfahren» als sinnvoll angesehen, da ansonsten auch ohne eine zu erwartende Haftstrafe die Untersuchungshaft bis zur Hauptverhandlung unumgänglich wäre. Möglich sind solche Verfahren allerdings nur bei dringendem Tatverdacht, klarer Beweislage und einer zu erwartenden Höchststrafe von einem Jahr. Bei Verdacht auf Drogenhandel sind beschleunigte Verfahren kaum möglich, weil in solchen Fällen in der Regel längere und umfangreiche