nd-aktuell.de / 23.11.2013 / Kommentare / Seite 2

Rowdytum in der Arktis

Kurt Stenger über das Urteil des UN-Seegerichtshofes in Sachen Greenpeace

Kurt Stenger

Das Urteil des UN-Seegerichtshofes ist eindeutig: Das Vorgehen der russischen Behörden gegen die Greenpeace-Aktivisten, die gegen die Rohstoffausbeutung in der Arktis protestierten und nun wegen Rowdytums angeklagt sind, war unverhältnismäßig. Derartiges hatte man in Russland wohl schon geahnt. Um Entgegenkommen zu signalisieren, wurden einige Umweltschützer kurz zuvor gegen Kaution aus der Haft entlassen.

Dennoch: Moskau hat das Verfahren vor dem Seegerichtshof in Hamburg - immerhin einer UN-Institution, die Vorstöße gegen völkerrechtlich verbindliche Abkommen ahnden soll - erst boykottiert und weist jetzt auch das Urteil zurück. Dies zeigt, dass es im Fall Greenpeace um weit mehr geht als nur um den Umgang mit einer symbolischen Protestaktion von störenden Umweltschützern. Russland will sich, wie andere Anrainerstaaten auch, einen möglichst großen Teil der milliardenschweren Rohstoffvorkommen unter den Nagel reißen. Dabei versucht man, das eigene Wirtschaftsgebiet auf Grundlage fragwürdiger geologischer Expertisen zu erweitern. Die wachsende Militärpräsenz in der Arktis zeigt, dass man die Ansprüche auch mittels Muskelspielen durchzusetzen gewillt ist. Internationales Recht ist da natürlich genauso störend wie die Belange des Umweltschutzes in diesem sensiblen Ökosystem. Ganz altmodisch könnte man von »Rowdytum« sprechen.