Berlin. Ein Yoga-Lehrerin aus Berlin ist vor Gericht mit dem Anspruch gescheitert, die Kosten für ein siebenwöchiges Ayurveda-Praktikum in Sri Lanka anteilig durch das Jobcenter übernehmen zu lassen. Die selbstständige Ayurveda- und Yogalehrerin, die ergänzend Hartz IV bezieht, müsse so wirtschaften, dass sie ihren Lebensunterhalt möglichst allein decken kann, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Berlin. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916652.urteil-kein-anspruch-auf-praktikum-in-fernost.html