nd-aktuell.de / 06.12.2013 / Politik / Seite 13

Bayerns Landtag hebt Immunität Güllers auf

München. Im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre hat der bayerische Landtag die Immunität des schwäbischen SPD-Abgeordneten Harald Güller aufgehoben. Die Entscheidung am Mittwoch war eine reine Formsache. Die Staatsanwaltschaft will einen Strafbefehl gegen Güller verhängen, weil er im Jahr 2009 seinen Stiefsohn für zwei Monate in seinem Abgeordnetenbüro beschäftigt und dafür 7500 Euro aus der Staatskasse bezahlt hatte. Das war ein Verstoß gegen das bayerische Abgeordnetenrecht. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Staatskosten ist Abgeordneten des bayerischen Landtags schon seit dem Jahr 2000 verboten. dpa/nd