nd-aktuell.de / 10.12.2013 / Politik / Seite 6

Die Rechte darf nicht mit BVB-Farben werben

Hamm/Dortmund. Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund hat sich erfolgreich juristisch gegen eine Vereinnahmung seiner Vereinsfarben durch die Partei Die Rechte gewehrt. Das Oberlandesgericht Hamm untersagte am Montag dem Dortmunder Kreisverband der Partei, auf Plakaten zur Kommunalwahl im Mai 2014 mit dem in gelb und schwarz unterlegten Spruch »von der Südtribüne in den Stadtrat« zu werben. Die beabsichtigte Wahlwerbung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, befanden die Richter. epd/nd