Neustadt. Die dem Englischen entlehnte Bezeichnung »Jobcenter« verstößt nicht gegen der Grundsatz des Deutschen als Amtssprache. Ein Mann scheiterte am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt mit dem Versuch, gegen die Verwendung des Begriffes zu klagen. Das Gericht ließ die Klage des Ludwigshafeners wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zu (Az: 4 K 918/13.NW). Seit 2011 heißen die Einrichtungen, die für die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern zuständig sind, offiziell »Jobcenter«. Dieser Begriff sei durchaus mit der deutschen Amtssprache vereinbar, befand das Gericht am Donnerstag. Diese umfasse neben der Hochsprache auch die deutsche Umgangs- und die Fachsprache. In den Fachkreisen der Hartz-Kommission und des Bundestags entstanden, sei der Begriff »Jobcenter« heute »allgemein geläufig und in seiner Bedeutung dem deutschsprachigen Adressatenkreis ohne Weiteres klar«, teilte das Gericht mit. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/918631.jobcenter-duerfen-weiter-jobcenter-heissen.html