nd-aktuell.de / 16.01.2014 / Politik / Seite 13

Gericht: Kündigung nach Waffenaffäre hinfällig

Oberndorf. Der Rüstungskonzern Heckler & Koch hätte zwei Mitarbeiter, die nach Überzeugung ihrer Chefs in einen illegalen Waffendeal verwickelt sein sollen, nicht vor die Tür setzen dürfen. Der Konzern habe sich nicht ausreichend bemüht, diesen schwerwiegenden Verdacht gegen die beiden Angestellten zu erhärten, entschied das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen am Mittwoch (Az.: 12 Ca 154/13 und 12 Ca 155/13). Heckler & Koch will das Urteil voraussichtlich anfechten. Den Richtern ging es nur um diese arbeitsrechtliche Frage. Wer bei dem Konzern in Oberndorf (Baden-Württemberg) tatsächlich die Verantwortung für die Lieferung Tausender Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen trägt, mussten sie nicht entscheiden. Die strafrechtlichen Ermittlungen gehen weiter. dpa/nd