nd-aktuell.de / 23.01.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Regelung zum Verbot von Leerverkäufen rechtens

Luxemburg. Die Regelung der Europäischen Union zum Verbot und zur Regulierung von Leerverkäufen, den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende Aktienkurse, ist rechtens. Der EU-Rat durfte die Regeln mit einer nur qualifizierten Mehrheit statt einstimmig beschließen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. (Az. C-270/12) Großbritannien hatte geklagt, weil die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 2012 die Befugnis erhielt, anstelle von nationalen Behörden Leerverkäufe zu regulieren oder zu verbieten. AFP/nd