Luxemburg. Die Regelung der Europäischen Union zum Verbot und zur Regulierung von Leerverkäufen, den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende Aktienkurse, ist rechtens. Der EU-Rat durfte die Regeln mit einer nur qualifizierten Mehrheit statt einstimmig beschließen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. (Az. C-270/12) Großbritannien hatte geklagt, weil die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 2012 die Befugnis erhielt, anstelle von nationalen Behörden Leerverkäufe zu regulieren oder zu verbieten. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/921708.regelung-zum-verbot-von-leerverkaeufen-rechtens.html