Regelung zum Verbot von Leerverkäufen rechtens
Luxemburg. Die Regelung der Europäischen Union zum Verbot und zur Regulierung von Leerverkäufen, den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende Aktienkurse, ist rechtens. Der EU-Rat durfte die Regeln mit einer nur qualifizierten Mehrheit statt einstimmig beschließen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. (Az. C-270/12) Großbritannien hatte geklagt, weil die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) 2012 die Befugnis erhielt, anstelle von nationalen Behörden Leerverkäufe zu regulieren oder zu verbieten. AFP/nd
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