nd-aktuell.de / 30.01.2014 / Politik / Seite 4

Cyberkrieger

Vizeadmiral Michel Rogers soll 
neuer NSA-Chef werden

Olaf Standke

Die NSA-Spionage spielte in seiner jüngsten Rede zur Lage der Nation kaum eine Rolle. US-Präsident Barack Obama bekräftigte lediglich seinen Willen zur Reform der Geheimdienste. Ihre »unverzichtbare« Arbeit hänge vom »Vertrauen der Öffentlichkeit hier und im Ausland ab, dass die Privatsphäre normaler Leute nicht verletzt wird«. Dieses Vertrauen soll Michel S. Rogers wiederherstellen. Obama, der das Kadergespräch im Weißen Haus ungewöhnlicherweise selbst führte, habe sich für den Vizeadmiral als Nachfolger des scheidenden NSA-Chefs General Keith Alexander entschieden, wusste die »Washington Post« jetzt zu berichten und zitierte eine frühere Mitarbeiterin: Der 53-Jährige sei wie kein Zweiter qualifiziert, die Herausforderung zu meistern, für die NSA mit ihren 40 000 Spionen und elf Milliarden Dollar Etat die »optimale Balance zwischen Sicherheit, Privatsphäre und Freiheit im digitalen Zeitalter« zu finden. Die durch die Snowden-Enthüllungen öffentlich gewordenen Überwachungsprogramme der National Security Agency haben weltweit für scharfe Kritik gesorgt.

Der aus Chicago stammende Rogers studierte nach dem Highschool-Abschluss 1977 (»Ich liebte Trigonometrie.«) an der Auburn University und trat vier Jahre später in die US-Navy ein, wo er nach einer Ausbildung zum Kryptologen als Experte für Informationssicherheit Karriere machte. Zuletzt war er Befehlshaber der Zehnten US-Flotte, in der Marine zuständig für den »Cyberkrieg«. Als NSA-Chef würde Rogers auch die Führung des U.S. Cyber Command der US-amerikanischen Streitkräfte übernehmen. Eine unabhängige Kommission zur Reform der Geheimdienste hatte dem Präsidenten in ihren mehr als 40 Empfehlungen vorgeschlagen, diese Führungsposten künftig zu trennen. Doch Obama entschied sich für die Beibehaltung der Doppelfunktion und damit einen Militär an der Spitze der NSA. Nach der schon bald erwarteten Nominierung durch das Weiße Haus muss Rogers allerdings noch vom Senat bestätigt werden.