nd-aktuell.de / 05.02.2014 / Ratgeber / Seite 25

Rücklage eindeutig aufführen

Grunderwerbsteuer

Bei einem Wohnungskauf ist keine Grunderwerbsteuer auf die Instandhaltungsrücklage zu entrichten. Der Eigentümerverband Haus & Grund weist darauf hin, die Rücklagen im Kaufvertrag eindeutig aufzuführen.

Die Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen, so der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. »Wohnungskäufer sollten daher unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären, dass im Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Immobilienkaufpreis zählen und damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einfließen«, rät Stefan Walter, Steuerexperte des Verbandes. Dies gelte grundsätzlich auch für mitveräußerte Einrichtungsgegenstände und Wohnungsinventar wie Möbel, normale Einbauküchen oder sogar den vollen Heizölvorrat.

Die Grunderwerbsteuer steigt in den meisten Ländern seit Jahren. Zum 1. Januar 2014 erhöhen beispielsweise wieder die Bundesländer Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ihre Steuersätze um bis zu 1,5 auf 6,5 Prozentpunkte.

Walter rechnet vor, dass beispielsweise im kommenden Jahr in Schleswig-Holstein das irrtümliche Hereinrechnen einer Rücklage von 20 000 Euro in den Wohnungskaufpreis die Belastung mit Grunderwerbsteuer um 1300 Euro erhöhe. H&G/nd