nd-aktuell.de / 05.03.2014 / Politik / Seite 6

Körbchengröße A bis B für Intersexuelle ausreichend

Kassel. Körbchengröße A ist kein Fall für den Arzt. Das gilt auch für Intersexuelle, entschied das Bundessozialgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil: Sieht sich ein genetischer Mann wegen einer hormonellen Störung und weiblichen Organen als Frau, muss die Krankenkasse nur im Ausnahmefall die Kosten für eine Brustvergrößerung übernehmen. Damit wies das Gericht eine intersexuelle Klägerin ab. Bei einer Intersexualität ist das Geschlecht bei der Geburt im Gegensatz zur Transsexualität nicht eindeutig medizinisch zuzuordnen. epd/nd