nd-aktuell.de / 12.03.2014 / Ratgeber / Seite 25

Benachteiligung

EEG-Reform

Auch wer seinen Strom selbst erzeugt, soll nach den Reformplänen der Bundesregierung künftig dafür Ökostromumlage zahlen.

Unbedingte Gleichbehandlung fordert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum. Zwar sind Kleinanlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt (KW) und so die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser von den Bestimmungen ausgenommen. Für 9,3 Millionen Eigentumswohnungen fehlt eine vergleichbare Regelung. Da hier eine Solaranlage in aller Regel über der 10-KW-Grenze liegt, muss der einzelne Eigentümer die neue Umlage zahlen, auch wenn sein Anteil unter dem 10-KW-Limit liegt.