Unbedingte Gleichbehandlung fordert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum. Zwar sind Kleinanlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt (KW) und so die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser von den Bestimmungen ausgenommen. Für 9,3 Millionen Eigentumswohnungen fehlt eine vergleichbare Regelung. Da hier eine Solaranlage in aller Regel über der 10-KW-Grenze liegt, muss der einzelne Eigentümer die neue Umlage zahlen, auch wenn sein Anteil unter dem 10-KW-Limit liegt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/926584.benachteiligung.html