nd-aktuell.de / 12.03.2014 / Politik / Seite 12

Feuerpause in der Westpfalz

Grundeigentümerin lässt Jagd auf ihrem 25-Hektar-Gelände verbieten

Auf einem Gelände in der Westpfalz dürfen Jäger künftig nicht mehr anlegen, der Kreis Kusel hat dem Wunsch der Besitzerin entsprochen. Jäger und Kommune sind gegen diese Maßnahme.

Kusel/Lauterecken. Grundeigentümer können die Jagd auf ihrem Land aus ethischen Gründen neuerdings verbieten lassen - und in der Westpfalz hat eine Frau Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht. Auf ihrem gut 25 Hektar großen Gelände bei Hohenöllen darf nach derzeitigem Stand vom 1. April an nicht mehr gejagt werden. Der Kreis Kusel habe dem Antrag der Frau entsprochen, sagte Kreissprecher Ralf Rohe auf Anfrage. Der rheinland-pfälzische Landesjagdverband und die Verbandsgemeinde Lauterecken sind gegen die Maßnahme. Nach Einschätzung des Verbandes ist es die erste Entscheidung dieser Art in Rheinland-Pfalz.

Grundlage ist das neue Bundesjagdgesetz. Mit dem Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften wurde Paragraf 6a »Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen« in den Text eingefügt. Notwendig hatte dies ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gemacht. Er hatte 2012 entschieden, Grundstückseigentümer dürften nicht verpflichtet werden, die Jagd auf ihrem Land zu dulden. Die Verpflichtung sei eine unverhältnismäßige Belastung für Grundstücksbesitzer, die die Jagd ablehnten. Die Bundesländer haben das Recht, vom Bundesjagdgesetz abzuweichen.

Kreissprecher Rohe sagte, die Frau sei Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft gewesen - »wie eigentlich jeder, der Gelände im Außenbereich hat«. Aus Gründen des Tierschutzes habe sie sich auf das EU-Urteil berufen. Mit Änderung des Bundesjagdgesetzes sei es dem Kreis möglich, eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Wie bei jeder Verwaltungsentscheidung hätten die Beteiligten die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorzugehen. Die Frau selbst war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Der Sprecher des Landesjagdverbandes, Günther Diether Klein, sagte, mit der Entscheidung könne »eine Benachteiligung der Jagd« vorliegen. Nach seiner Darstellung ist das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen, es könnten noch Einsprüche kommen. Sollte die Befriedung rechtskräftig werden, müsse man abwarten, ob die vom Wild verursachten Schäden zunähmen und wie es um den Seuchenschutz bestellt sei, etwa mit Blick auf die afrikanische Schweinepest. Der Büroleiter bei der Verbandsgemeinde Lauterecken, Hans Feld, sagte, die Kommune fürchte nun mehr Wildschäden in der Landwirtschaft. dpa/nd