Berlin. Die von Wirtschaft und Teilen der Union verlangten Ausnahmen für Rentner, Minijobber, Erntehelfer und Taxifahrer beim gesetzlichen Mindestlohn sind nach einem Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung verfassungswidrig. Teilzeitbeschäftigte wie auch geringfügig Beschäftigte seien im Sinne des Gesetzes »normale Arbeitnehmer«. Auch für sie gelte »das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit«, schreibt der Arbeits- und Sozialrechtler Ulrich Preis (Köln) in dem Gutachten für die gewerkschaftsnahe Stiftung. Eindringlich warnt der Jurist davor, willkürlich bestimmten Branchen oder Berufsgruppen Ausnahmeregelungen beim Mindestlohngesetz zu gewähren. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/931513.gutachten-warnt-vor-mindestlohn-regelung.html