Gutachten warnt vor Mindestlohn-Regelung

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Berlin. Die von Wirtschaft und Teilen der Union verlangten Ausnahmen für Rentner, Minijobber, Erntehelfer und Taxifahrer beim gesetzlichen Mindestlohn sind nach einem Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung verfassungswidrig. Teilzeitbeschäftigte wie auch geringfügig Beschäftigte seien im Sinne des Gesetzes »normale Arbeitnehmer«. Auch für sie gelte »das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit«, schreibt der Arbeits- und Sozialrechtler Ulrich Preis (Köln) in dem Gutachten für die gewerkschaftsnahe Stiftung. Eindringlich warnt der Jurist davor, willkürlich bestimmten Branchen oder Berufsgruppen Ausnahmeregelungen beim Mindestlohngesetz zu gewähren. dpa/nd

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