Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2014 (Az. V ZR 48/13). Es müssen laut Wohnungseigentumsgesetz alle Eigentümer zustimmen.
Aus dem Streit, ob Gesundheitsgefahren bestehen, könnte die Möglichkeit resultieren, dass der Miet- oder Verkaufswert gemindert wird. Das stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein Eigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen müsse. W&W/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932073.zustimmung-zu-mobilfunkmast.html