Zustimmung zu Mobilfunkmast
Eigentümergemeinschaft
Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2014 (Az. V ZR 48/13). Es müssen laut Wohnungseigentumsgesetz alle Eigentümer zustimmen.
Aus dem Streit, ob Gesundheitsgefahren bestehen, könnte die Möglichkeit resultieren, dass der Miet- oder Verkaufswert gemindert wird. Das stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein Eigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen müsse. W&W/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.