Zustimmung zu Mobilfunkmast

Eigentümergemeinschaft

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Soll ein Mobilfunkmast auf dem Dach einer Wohnanlage installiert werden, so müssen diesem Bauvorhaben alle Wohnungseigentümer zustimmen.

Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2014 (Az. V ZR 48/13). Es müssen laut Wohnungseigentumsgesetz alle Eigentümer zustimmen.

Aus dem Streit, ob Gesundheitsgefahren bestehen, könnte die Möglichkeit resultieren, dass der Miet- oder Verkaufswert gemindert wird. Das stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein Eigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen müsse. W&W/nd

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