Zustimmung zu Mobilfunkmast

Eigentümergemeinschaft

  • Lesedauer: 1 Min.
Soll ein Mobilfunkmast auf dem Dach einer Wohnanlage installiert werden, so müssen diesem Bauvorhaben alle Wohnungseigentümer zustimmen.

Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2014 (Az. V ZR 48/13). Es müssen laut Wohnungseigentumsgesetz alle Eigentümer zustimmen.

Aus dem Streit, ob Gesundheitsgefahren bestehen, könnte die Möglichkeit resultieren, dass der Miet- oder Verkaufswert gemindert wird. Das stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein Eigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen müsse. W&W/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -