nd-aktuell.de / 28.05.2014 / Ratgeber / Seite 28

Gemeinnützig?

Paintball-Vereine

Paintball-Vereine können nicht als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit werden.

Das Spiel sei »mit der Werteordnung unserer Gesellschaft nicht ansatzweise in Einklang zu bringen«, weil dabei auf Menschen geschossen werde, urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße am 19. Februar 2014 (Az. 1 K 2423/11).

Es wies damit die Klage eines für Paintball-Turniere gegründeten Vereins ab, der sich beim Finanzamt vergeblich um den Status der Gemeinnützigkeit und die Steuerbefreiung bemüht hatte. Bei dem Spiel schießen gegnerische Teams mit farbigen Gelatinekugeln aufeinander.

Ziel des Spiels sei es, Menschen mit waffenähnlichen Spielgeräten zu »markieren« und zu »eliminieren«, so das Gericht mit. Dabei werde der Bewegungs- und Wettbewerbsaspekt »in gemeinnützigkeitsschädlicher Weise von dem Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen« überlagert.

In Schützenvereinen gebe es solche Übungen nicht. Laut Waffengesetz sind im Schießsport Übungen mit Zielen oder Scheiben nicht zulässig, die Menschen darstellten oder symbolisierten. Beim Paintball-Spiel dagegen wird sogar tatsächlich auf Menschen geschossen. dpa/nd