Es geht bei dem Gesetz über die sogenannte Mütterrente darum: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Vom 1. Juli 2014 an soll für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr angerechnet werden.
Nein, in der Regel ist kein eigener Antrag erforderlich. Jeder Berechtigte, der bereits eine Rente bezieht, wird die Mütterrente automatisch erhalten, so die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Nur wer bislang noch keine Erziehungszeiten für Kinder geltend gemacht hat, die vor 1992 geboren wurden, sollte dies tun. Ein entsprechendes Formular gibt es kostenlos bei der Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt in diesem Zusammenhang klar: Kostenpflichtige Anträge oder Beratungen, wie sie derzeit vor allem im Internet kursierten, sollten dagegen nicht genutzt werden. »Blanko-Anträge, die seit einiger Zeit dazu in einigen Regionen kursieren, sind nicht seriös«, erklärte das Bundesarbeitsministerium. Wenn zudem noch ein Honorar für eine Beratung oder Hilfe beim Ausfüllen verlangt werde, seien Betrüger am Werk.
Die Deutsche Rentenversicherung wird nach eigenem Bekunden die höhere Mütterrente nicht für alle 9,5 Millionen Empfänger pünktlich zum 1. Juli 2014 auszahlen können. Man brauche zumindest bis zum Jahresende, um die Zahlungen auf den Weg zu bringen, so die aktuelle Auskunft. Für Neurentner soll die Auszahlung aber termingemäß gesichert sein. joh