nd-aktuell.de / 03.06.2014 / Brandenburg / Seite 12

Geldstrafe für Landwirtin wegen Tiermisshandlung

Schwedt. Weil sie eine Kuh nicht artgerecht gehalten hat, muss eine Landwirtin aus Linow (Ostprignitz-Ruppin) 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Schwedt verurteilte die Frau am Montag wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Es sprach die 53-Jährige in einem Fall für schuldig. In sechs weiteren Fällen wurde sie freigesprochen beziehungsweise das Verfahren eingestellt. In der Begründung hieß es, die Frau habe 2012 in Frauenhagen (Uckermark) eine Kuh nicht ausreichend mit Nahrung und Wasser versorgt. Ein Tierarzt hatte das Tier einschläfern müssen. Nach Zeugenaussagen sei ein Großteil der Rinder- und Pferdebestände ihres Hofes unterernährt und in einem schlechten Zustand gewesen. Auch seien Tiere verendet. dpa/nd