nd-aktuell.de / 10.06.2014 / Politik / Seite 13

Mehr Zwangsräumungen im Nordosten nach Änderungen am Mietrecht

Schwerin. Nach Änderungen am deutschen Mietrecht ist die Zahl der Zwangsräumungen in Mecklenburg-Vorpommern gestiegen. Nach Angaben des Schweriner Justizministeriums wurden im vergangenen Jahr 1377 Wohnungen im Nordosten zwangsgeräumt, nach 895 im Jahr davor. Im Jahr 2011 hatte es 938 Zwangsräumungen gegeben. In der Regel sind über viele Monate Mietschulden aufgelaufen, bevor die Bewohner ihre Unterkunft zwangsweise verlassen müssen. Die Vorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes Mecklenburg-Vorpommern, Karina Arndt, sagte, mit dem Mietrechtsänderungsgesetz vom 1. Mai 2013 sei das sogenannte Berliner Modell legalisiert worden. Es verbessert die Position der Vermieter bei Zwangsräumungen. Bis zu der Gesetzesänderung, so Arndt, mussten die Vermieter vor einer Zwangsräumung einen Kostenvorschuss zahlen, der je nach Größe der Wohnung mehrere tausend Euro betragen konnte. Erst dann bestellte der Gerichtsvollzieher eine Spedition und den Schlüsseldienst. Das Inventar der Wohnung musste mehrere Wochen lang bei einer Spedition gelagert werden. Das entfällt jetzt, wie Arndt sagte. Für die Vermieter falle die Hürde des Vorschusses weg. Der Vermieter kann nach dem neuen Recht das Inventar vorläufig in der Wohnung belassen oder selbst unterstellen. dpa/nd