nd-aktuell.de / 11.06.2014 / Ratgeber / Seite 23

Kein Recht auf Sonderurlaub

Fragen & Antworten: Der Fußballfan am Arbeitsplatz

Die Fußball-WM 2014 geht los. Was muss der Fan am Arbeitsplatz alles beachten?

Fragen & Antworten von der Deutschen Anwaltauskunft, dem Rechtsinformationsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

Kann der Fan spontan Sonderurlaub nehmen?

Wer im WM-Fieber jetzt noch spontan Urlaub nehmen möchte, muss darauf hoffen, dass er gerade nicht dringend gebraucht wird und nicht zu viele Kollegen die gleiche Idee hatten. Denn Arbeitgeber können Urlaubswünsche ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.

Auch wenn der Fußballkult bei jeder Weltmeisterschaft größer zu werden scheint: Einen Rechtsanspruch auf WM-Urlaub können Arbeitnehmer nicht in Anspruch nehmen - weder bezahlt noch unbezahlt.

»Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche des Arbeitnehmers generell berücksichtigen. Er kann sie aber auch ablehnen, wenn wichtige betrieblich Gründe dagegensprechen, zum Beispiel ein wichtiges Großprojekt«, sagt Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). »Ein solcher Grund kann auch darin liegen, dass bereits zu viele andere Kollegen im Urlaub sind.« Nötig wäre also gewesen, die eigenen Urlaubswünsche rechtzeitig anzumelden. Ist der Urlaub allerdings erst einmal genehmigt, können Fußballfans die WM unbesorgt genießen. Der Chef darf sie in der Regel nicht aus dem Urlaub zurückrufen.

Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf WM-Spiele wetten?

Kaum ein Büro hierzulande ist denkbar ohne Tippspiel in den WM-Tagen: Schmeißt Italien Deutschland wieder raus, und wer schafft es über die Vorrunde hinaus?

Vor allem sollten sich Arbeitnehmer aber eines fragen: ob sie während ihrer Arbeitszeit überhaupt wetten dürfen. »Grundsätzlich sind Wetten im Büro erlaubt. Aber man darf sich damit nur in den Arbeitspausen befassen«, sagt Rechtsanwalt Reinhard Schütte vom DAV.

Wollen Arbeitnehmer online wetten, sollten sie vorher prüfen, ob sie das am Büro-PC dürfen. Der Arbeitgeber muss die private Nutzung des Computers erlauben. Festgelegt ist das häufig in den Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag. Erlaubt der Chef die Internetnutzung nicht, müssen sich seine Mitarbeiter bis zum Feierabend gedulden, um die WM-Ergebnisse zu prüfen.

Sind Deutschland-Fahnen am Arbeitsplatz erlaubt?

Wer zur WM seinen Arbeitsplatz mit Fanartikeln dekorieren möchte, sollte vorher mit seinem Vorgesetzten darüber sprechen. Denn Arbeitgeber können das Schmücken des Arbeitsplatzes untersagen.

Viele Fußballfans möchten während der WM ihre Unterstützung der Nationalmannschaft auch am Arbeitsplatz deutlich machen. Bevor sie Deutschland-Fahnen aus dem Bürofenster hängen und ihren Schreibtisch schwarz-rot-golden schmücken, sollten Arbeitnehmer aber die Erlaubnis ihres Chefs einholen.

»Ein Recht auf private Deko am Arbeitsplatz gibt es für Arbeitnehmer nicht«, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom DAV, »denn als Eigentümer der Räumlichkeiten kann der Arbeitgeber das Schmücken des Arbeitsplatzes untersagen.« Die Dekoration mit leicht entflammbarem Material könne zudem gegen die Brandschutzbestimmungen verstoßen.

Wer trotz eines ausdrücklichen Verbots zu sehr Farbe bekennt, dem droht Ärger. Unter Umständen verstößt er damit gegen den Arbeitsvertrag und kann sogar abgemahnt werden. DAV/nd