Berlin. Ein Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer HIV-Infektion ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Wie der Sprecher des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Martin Dreßler, am Dienstag mitteilte, einigten sich der betroffene Laborant und das Pharma-Unternehmen auf eine Abfindung. Der Fall ging durch alle Instanzen und wurde zuletzt vom Bundesarbeitsgericht behandelt. Der Mann arbeitete bei einem Berliner Pharma-Unternehmen in einem Reinraum zur Herstellung von Medikamenten. Der Arbeitgeber hatte festgelegt, dass Beschäftigte mit Erkrankungen dort nicht tätig sein dürfen. epd/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/935544.kuendigung-wegen-hiv-muendet-in-vergleich.html