nd-aktuell.de / 02.07.2014 / Ratgeber / Seite 27

Versicherung anpassen

Privates Taxi

Wenn Hobby-Taxifahrer Personen befördern wollen, müssen sie dies ihrer Versicherung melden.

An der Taxi-App »Uber« scheiden sich die Geister. Während die Taxifahrer Sturm laufen, fahren in Berlin bereits erste private Fahrer Gäste gegen Geld durch die Hauptstadt.

Wird ein Auto dienstlich genutzt, ist das auch der Versicherung zu melden - erst recht, wenn Personen befördert werden. Laut AG Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) wären bei einem Unfall sonst Fahrer und Passagiere nicht versichert. Betroffen sind nicht nur die Nutzer der Taxi-App »Uber Pop«, die private Fahrer an Fahrgäste vermittelt. Auch wer über eine Mitfahrgelegenheit Passagiere mitnimmt, muss das angeben.

Die Versicherung kann darüber hinaus übrigens auch Schadenszahlungen verneinen, wenn sich herausstellt - dass Private Fahrgäste gegen Geld chauffieren, ohne einen entsprechenden Führerschein zur Personenbeförderung zu haben. DAV/nd