nd-aktuell.de / 23.07.2014 / Ratgeber / Seite 23

Aufstockungsgeld zurückzahlen

Niedriglohn

Arbeitgeber, die sittenwidrig niedrige Löhne zahlen, müssen dem Jobcenter gezahlte Aufstockungsbeiträge ihrer Mitarbeiter zurückzahlen.

Das teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Februar 2014 mit, nachdem ein Betrieb seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 10. September 2013 (Az. 2 Ca 428/13) zurückgenommen hat. Der Arbeitgeber - ein Pizza-Lieferservice - hatte Stundenlöhne zwischen 1,59 und 3,46 Euro gezahlt und war zur Erstattung von Aufstockungsleistungen verurteilt worden, die er aber nun aufgrund der Minilöhne an das Jobcenter Uckermark zurückzahlen muss. Dabei handelt es sich um rund 11 000 Euro. dpa/nd